Abonne­ments

Als Abonnent*in sind Sie ein besonderer Gast: Sie erleben in jeder Spielzeit einzigartige Abende in der Oper oder im Ballett, kennen unsere Ensemblemitglieder und ihre verschiedenen Rollen, sehen unsere Ballettcompagnie in unterschiedlichen Choreographien. Sie begleiten uns mit Lob und Kritik und geben wertvolle Anregungen.

Ihr Abonnement zeigt Ihre Treue zu unseren Häusern und drückt Ihre Verbundenheit zu unserer künstlerischen Arbeit aus. Dafür bedanken wir uns herzlich bei Ihnen!


Ihre Vorteile als Abonnent*in:
  • Ihr fester Lieblingsplatz – reserviert für Ihre Abonnementtermine
  • feste Termine für die gesamte Spielzeit
  • bis zu 50 % günstiger als der Einzelkartenpreis
  • zusätzlich ca. 15 % Rabatt beim Kauf weiterer Karten für unsere Vorstellungen*
  • frei übertragbar
  • je nach Abonnement bis zu zwei Mal Vorstellungstausch kostenlos möglich
  • individuelle, persönliche Betreuung durch unseren Abo-Service

*bis zum Ende der Spielzeit; inkl. Premieren; Sonderveranstaltungen, Silvester und Gastspiele ausgenommen
Abo-Service Düsseldorf
Mo–Fr: 10.00–17.00 Uhr
Sa: 10.00–17.00 Uhr

Tel. 0211 13 37 37

Heinrich-Heine-Allee 24
40213 Düsseldorf

E-Mail: abo@operamrhein.de
Abo-Service Duisburg
Mo–Fr: 10.00–18.30 Uhr
Sa: 10.00–18.00 Uhr

Tel. 0203 283 62 110

Opernplatz
47051 Duisburg

E-Mail: abo@theater-duisburg.de
Abonnementbedingungen
§ 1 ABONNEMENTVERTRAG
Ein Abonnementvertrag kommt mit dem Eingang der eigenhändig unterschriebenen Bestellung bei der Deutschen Oper am Rhein (DOR) zustande, es sei denn, die DOR erklärt binnen 14 Tagen nach Eingang schriftlich, dass sie einem Vertragsabschluss widerspricht. Diese Abonnementbedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Im Übrigen finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Abonnementverträge Anwendung, soweit die Abonnementbedingungen keine speziellen Regelungen enthalten.

§2 VERLÄNGERUNG DES ABONNEMENTS
Das Abonnement kann in den ersten beiden Spielzeiten nur für eine vollständige Spielzeit abgeschlossen werden. Nach der ersten Spielzeit, verlängert es sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn es nicht bis zum 31. Mai (beim Klassik-Abo bis zum 30. Juni) der laufenden Spielzeit schriftlich gekündigt wird.
Ab der dritten Spielzeit verlängert sich das Abonnement auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine rechtzeitige Kündigung erfolgt ist. Das Abonnement kann dann jedoch jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. In diesem Fall erhalten Sie den gezahlten Abonnementpreis entsprechend der noch nicht stattgefundenen Abonnement-Vorstellungen anteilig rückerstattet; ausgenommen sind vom Abonnenten getauschte Vorstellungen sowie die bereits eingelöste Vorstellung nach Wahl. Die Rückerstattung wird nicht gewährt, wenn bereits 75% des Abonnements abgespielt sind. Eine Kündigungsbestätigung und Rückerstattung kann nur nach Rückgabe des Abonnementausweises erfolgen.

§ 3 ÜBERTRAGBARKEIT DES ABONNEMENTS
Das Abonnement ist übertragbar.

§ 4 TAUSCHEN FESTGELEGTER VORSTELLUNGEN
Können festgelegte Vorstellungen nicht besucht werden, so kann der/die Abonnent/in bis zu zweimal je Spielzeit Vorstellungen tauschen. Im Falle eines Tausches muss die Abonnementkarte spätestens einen Werktag (Montag–Samstag bis 12.00 Uhr) vor dem Tag der Vorstellung, die nicht besucht werden kann, beim Abonnementservice vorliegen. Bei verspätetem Vorlegen der Abonnementkarte ist ein Tausch nicht mehr möglich. Der Abo-Service stellt im Falle des rechtzeitigen Vorliegens des Abonnementausweises einen platzkategoriebezogenen (beim Klassik-Abo auch spartenbezogenen) virtuellen Gutschein aus (Umtauschschein), der für Vorstellungen der laufenden Spielzeit gültig ist. Dieser virtuelle Gutschein wird für Sie im Ticketsystem digital hinterlegt. Die Einlösung des Gutscheines erfolgt im Rahmen des Vorverkaufs. Einen Anspruch auf eine bestimmte Vorstellung und auf einen bestimmten Platz besteht dabei nicht. Steht bei Einlösung des Gutscheines die abonnierte Platzkategorie nicht zur Verfügung, so ist die Wahl einer höheren Preisklasse gegen Aufzahlung möglich. Fällt die Wahl auf eine niedrigere Preisklasse, kann eine Verrechnung nicht erfolgen. Für verlorengegangene Gutscheine wird kein Ersatz gewährt. Die Gutscheine können grundsätzlich nicht für Silvester, Gastspiele und Sonderveranstaltungen eingelöst werden, für Premieren nur mit Zuzahlung.

§ 5 ABONNEMENTAUSWEIS
Der Abonnementausweis, der zum Besuch der Vorstellungen berechtigt, wird vor Beginn der Spielzeit vom jeweiligen Abonnementservice kostenfrei versandt. Auf dem Ausweis sind die festgelegten Vorstellungsdaten für die gesamte Spielzeit vermerkt.
Bei Abonnementserien mit acht Vorstellungen (nur Düsseldorf) sind sieben Vorstellungen fest disponiert, die achte (Vorstellung nach Wahl) kann für Vorstellungen in der entsprechenden Spielzeit innerhalb der gleichen Platzkategorie frei gewählt werden. Bei Opern-Abonnementserien mit sieben Vorstellungen in Duisburg (außer Premieren-Abonnement) sind sechs Vorstellungen fest disponiert, die siebte (Vorstellung nach Wahl) kann für Vorstellungen in der entsprechenden Spielzeit innerhalb der gleichen Platzkategorie frei gewählt werden. Das Gemischte Abonnement Duisburg beinhaltet vier Vorstellungen der DOR und drei Veranstaltungen des Schauspiel Duisburg. Eine der vier Veranstaltungen der DOR kann für Vorstellungen der DOR in der entsprechenden Spielzeit innerhalb der gleichen Platzkategorie frei gewählt werden (Vorstellung nach Wahl). Das Klassik-Abo beinhaltet vier fest disponierte Vorstellungen der DOR und vier fest disponierte Vorstellungen der Philharmonischen Konzerte.
Die Vorstellungen nach Wahl können im Opernshop Düsseldorf und in der Theaterkasse Duisburg in Eintrittskarten eingelöst werden (Silvester, Gastspiele und Sonderveranstaltungen sind von der Einlösung ausgenommen, Premieren nur mit Zuzahlung möglich).
Der Abonnementausweis berechtigt zur kostenlosen Hin- und Rückfahrt am Veranstaltungstag mit allen Verkehrsmitteln des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (Deutsche Bahn, Regionalbahn, 2. Klasse).

§ 6 ZAHLUNGSWEISE
Es besteht grundsätzlich die Wahl zwischen einer einmaligen Zahlung des Gesamtbetrages (in der Regel zum 15. Oktober) oder der Zahlung in Raten.
Bei Ratenzahlung (nur im SEPA-Lastschriftverfahren möglich) :
Die Zahlung ist in zwei Raten (Düsseldorf: 15. Oktober / 15. März) bzw. vier Raten (Duisburg: 15. Oktober / 15. Dezember / 15. März / 15. Juni) zu entrichten.
Bei Zahlung per Lastschrift (nur wenn eine sepafähige Einzugsermächtigung vorliegt) gilt folgendes: Fällt das Fälligkeitsdatum auf einen Sonn- oder Feiertag, dann ist der Einzugstermin in der Regel der nächste Werktag.
Alle Zahlungen sind unter Angabe der Kundennummer an die DOR zu leisten.

Die Bankverbindung lautet:
IBAN DE44300501100010160463
Stadtsparkasse Düsseldorf
BIC DUSSDE DDXXX

Die Kundennummer ist der Abonnementrechnung zu entnehmen (wird zusammen mit dem Abonnementausweis versandt). Die DOR behält sich bei Nichtzahlung innerhalb der obengenannten Fristen die anderweitige Verfügung über den Platz bis zur Entrichtung des Gesamtbetrages bzw. der jeweiligen Rate vor.

§ 7 ADRESSÄNDERUNGEN
Änderungen des Namens, der Anschrift und ggf. der Bankverbindung sind dem Abonnementservice unverzüglich mitzuteilen. Nur so können auch künftig alle relevanten Informationen rechtzeitig übermittelt werden.

§ 8 VERANSTALTUNGSÄNDERUNGEN
Programm-, Termin- und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten. Wird eine Vorstellung vor Beginn abgesagt, wird der Eintrittspreis in Form eines Gutscheins digital in unserem Ticketsystem hinterlegt. Ausnahmen hiervon kann die Theaterleitung im Einzelfall bestimmen.

Stand: Juni 2023

Prof. Christoph Meyer
Generalintendant

Alexandra Stampler-Brown
Geschäftsführende Direktorin